Wand- und Bodenversiegelung                  

 

Die Versiegelung von FAXOL geht mit dem Mauerwerk, den Betonflächen und mit vielen anderen Baustoffen eine Verbindung ein. Diese Verbindung ist luft- und  wasserdicht.

Es ist daher geboten, die Wand / den Boden  vor der Behandlung mit der Versiegelung durchtrocknen zu lassen.

 

Die Versiegelung wird pur aufgetragen. Bei besonders saugfähigen Baumaterialien wird die Versiegelung 1:1 mit Wasser verdünnt.

 

Vor dem Auftrag werden alle losen Teilchen und Staub von Wand und Boden entfernt.

 

Der Auftrag selbst wird mit einem Pinsel/Quaste durchgeführt. Man kann die Versiegelung auch mit einem Drucksprühgerät  bewerkstelligen.

 

Damit die Versiegelung ihre volle Wirksamkeit entfalten kann,  empfehlen wir zwei bis drei Aufträge im Abstand von ca. 4-5 Stunden  durchzuführen.

 

Nachdem die Versiegelung aufgetragen wurde, werden die noch feuchten Pinsel, Quasten, Drucksprühgeräte unter fließendem Wasser gereinigt.

 

Bevor die Wand / der Boden weiter bearbeitet werden, muss die Versiegelung komplett trocken sein. Andernfalls wird der Versiegelungseffekt gefährdet.

 

Für Gipsplatten ist die Versiegelung nicht geeignet.

 

Die Versiegelung wirkt Schimmelbildung entgegen.

 

Die Versiegelung von FAXOL ist baubiologisch absolut unbedenklich. Es finden keine Ausgasungen statt. Weder Mensch noch Tier noch Pflanzen können Schaden nehmen.

 

Verschüttete Versiegelung sollte rasch entfernt werden. Eine alte Zeitung, Sägemehl, Sand, Katzenstreu etc.  leisten hier gute Dienste.

 

Bei der Verarbeitung der Versiegelung werden Handschuhe und Augenschutz getragen. Wird die Versiegelung mit einer Drucksprühvorrichtung aufgebracht, wird zudem ein Mundschutz getragen. Der bei der Verarbeitung mit einer Drucksprühflasche entstehende Nebel darf nicht eingeatmet werden. (Beim Auftrag mit einem Pinsel oder einer Quaste entsteht kein Nebel).

 

Die Schutzmaßnahmen im Sicherheitsdatenblatt Abschnitt 4 sind zu beachten und einzuhalten.

 

Natürlich können  mit dieser Versiegelung auch Wände und Böden versiegelt werden, wenn vorher kein Vorkommnis mit Heizöl stattgefunden hat. 

 

 

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